Gesetze und Regelungen
Es gibt in Deutschland eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die den Umgang mit neuen Biotechnologien regeln sollen. Eine Auswahl der wichtigsten finden Sie hier:
- Im Schwangerschaftkonfliktgesetz (SchKG) finden sich die Regelungen zur Beratung von Schwangeren in Konfliktlagen. §2a regelt eine Informations- und Vermittlungspflicht für die ÄrztInnen. Unter §2a findet sich ein Abschnitt zur Beratung nach auffälliger Pränataldiagnostik.
- Die Regelung zum Schwangerschaftsabbruch findet sich im Strafgesetzbuch unter dem Abschnitt "Straftaten gegen das Leben". Im § 218 wird die prinzipielle Strafbarkeit des Eingriffs dargestellt.
- Die Bedingungen für die Straflosigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs werden in § 218a dargelegt. Schwangerschaftsabbrüche nach auffälliger Pränataldiagnostik werden mit Abschnitt 2 begründet. Ein Schwangerschaftsabbruch nach pränataldiagnostischem Befund erfordert eine medizinische Indikation.
- Das Embryonenschutzgesetz (EschG) regelt den Umgang mit Embryonen oder Stammzellen, die sich außerhalb des Körpers befinden. Neu hinzugekommen ist der §3a. Demnach ist Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen nicht rechtswidrig. Näheres ist in der PID-Verordnung festgelegt.
- Die Mutterschaftsrichtlinien geben vor, welche Untersuchungen in der Schwangerschaft normalerweise im Rahmen der Krankenkassenleistungen durchgeführt werden. Mutterschaftsrichtlinien beschreiben die Arbeit der ÄrztInnen, sie sind keine Vorgaben für schwangere Frauen, was sie nutzen sollten oder nicht.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2009 von auch von Deutschland ratifiziert. Sie bezieht sich nur auf die Rechte von geborenen Menschen. Hier finden Sie die UN-Konvention in leichter Sprache.
Leichte Sprache
Was ist das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik?