Stellungnahmen

Das Netzwerk diskutiert die aktuelle Entwicklung in der Pränataldiagnostik und Fortpflanzungsmedizin und präzisiert den eigenen politischen Standpunkt. Es nimmt damit Einfluss auf den politischen und öffentlichen Diskussionsprozess.
Das Netzwerk hat Stellungnahmen zu unterschiedlichen Fragestellungen vorgelegt.

Regelungsbedarfe im Kontext des NIPT (2022)

Feministisches Positionspapier Juni (2017)

Stellungnahme zum Methodenbewertungsverfahren des G-BA(2016)

Viele Organisationen haben die Stellungnahme "Keine Aufnahme weiterer selektive Untersuchungen in die Regelversorgung" unterzeichnet. Knapp zwei Jahre nach der Einführung des neuen Bluttests haben sich die Befürchtungen des Netzwerks bewahrheitet. Inzwischen sind zwei weitere nicht invasive Bluttests auf dem Markt, der Preis ist um über die Hälfte gesunken und das Diagnosespektrum und die Indikation sind ausgeweitet worden. Als Konsequenz fordert das Netzwerk, Pränataldiagnostik ge-setzlich auf die Feststellung von Krankheiten oder Abweichungen zu begrenzen, die vorge-burtlich behandelt oder geheilt werden können oder deren Entdeckung eine Behandlung direkt nach der Geburt erfordern.

Neue Bluttests und die Praxis der Pränataldiagnostik fördern Diskriminierung und untergraben Bemühungen um Inklusion (2014)

Neuer Bluttest droht die vorgeburtliche Selektion von Menschen mit Down Syndrom zu per-fektionieren (2012)
Anlässlich der Markteinführung eines Tests, mit dem das Blut einer schwangeren Frau früh und relativ zuverlässig auf das Vorliegen einer ie untersucht werden kann, warnt das Netzwerk davor, dieses niedrigschwellige Verfahren in die Routine der Schwangerenvorsorge aufzunehmen. Einmal eingeführt werde die nicht-invasive pränatale Diagnostik dazu führen, dass immer mehr genetische Merkmale immer früher in der Schwangerschaft und zu einem immer niedrigeren Preis diagnostiziert werden können.

Erklärung zur Präimplantationsdiagnostik (2011)
Das Netzwerk kommentiert das Vorhaben einer begrenzten gesetzlichen Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Die wichtigsten Kritikpunkte sind, dass die Anwendungslogik der Präimplantationsdiagnostik ein Werturteil über Menschen enthält, die mit dieser Behinderung leben, dass Eltern kein Recht haben, Kinder schon vor ihrer Entstehung nach be-stimmten Kriterien auszuwählen, und dass eine Begrenzung auf schwere erbliche Erkrankungen nicht möglich ist.

Stellungnahme zur Umsetzung des Gendiagnostikgesetzes und des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (2010)
Anlässlich des Inkrafttretens der beiden Gesetze fasst das Netzwerk seine Kritik erneut zusammen, benennt aber auch Ansatzpunkte für einen reflektierteren Umgang mit pränataler Diagnostik, sofern die neue Gesetzeslage in Richtlinien sachgemäß präzisiert und in der Praxis angemessen ausgestaltet werden.

Positionspapier zum Schwangerschaftskonflikt nach einem pränataldiagnostischen Befund (2009) 
Das Netzwerk fasst seine Position zur Vermeidung von Schwangerschaftskonflikten durch Begrenzung des pränataldiagnostischen Angebots erneut zusammen und betont, dass durch strengere rechtliche Reglungen die Lösung eines gesellschaftlichen Problems auf die einzelne schwangere Frau abgeschoben wird.

Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes (2009)
Das Netzwerk kritisiert an dem Entwurf, dass es keine Kriterien formuliert, die eine Selektion bewirkende Anwendung der Pränataldiagnostik ausschließen oder zumindest begrenzen. Das kommerzielle Angebot der sog. Risikoabklärung sei öffentlicher Kontrolle zu unterwerfen und sollte in dem Gesetz geregelt werden.

Vermeidung von Spätabbrüchen durch Begrenzung der Pränataldiagnostik  (2006)
Das Netzwerk nimmt die öffentliche Diskussion über die Reform des Schwangerschaftskon-fliktgesetzes zum Anlass, statt mehr Beratung und strengerer rechtlicher Abbruchregelungen eine Begrenzung des Angebots der Pränataldiagnostik zu fordern. Das Angebot der Präna-taldiagnostik spreche Menschen mit einer Behinderung Gleichwertigkeit und Lebensrecht ab und verweigere ihnen die Anerkennung des existenziellen Bedürfnisses nach bedingungsloser Annahme.

Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik: Unser Name ist unser Programm (2005)
In einer Argumentationshilfe zum Thema Selektion begründet das Netzwerk, dass Menschen mit einer Behinderung Pränataldiagnostik als einen Angriff auf ihr Lebensrecht und eine In-fragestellung ihrer gleichberechtigten Existenz erleben. Politisch Verantwortliche, Anbietende und Nachfragende könnten der Pränataldiagnostik Grenzen setzen, sich verweigern und sich für Veränderungen einsetzen.

Vorgeburtlichen Diagnostik in dem geplanten Gendiagnostikgesetz rechtlich regeln (2004)
Das Netzwerk  präzisiert seine Forderungen zur Einbeziehung der vorgeburtlichen Diagnostik in das geplante Gesetz. Die rechtlichen Regelungen sollten der Anwendung genetischer Tests am Ungeborenen klare Grenzen setzen  und sicherstellen, dass eine gezielte Pränataldiagnostik zur Feststellung nicht therapierbarer Krankheiten oder Schädigungen des Un-geborenen nicht Bestandteil der allgemeinen Schwangerenvorsorge ist.

Stellungnahme zum Frühscreening in der Schwangerenvorsorge (2003)  
Das Netzwerk stellt fest, dass die Zielsetzung von Nackenfaltenmessungen, Bluttests und andere vorgeburtliche „Risikoabschätzungen“ ausschließlich selektiv sind. Die Einführung des sog. Ersttrimesterscreenings verstärke die Angst vor einer Behinderung des Ungebore-nen, widerspreche den Erfordernissen einer frauenbezogenen und psychosomatisch orientierten Schwangerenvorsorge und verfolge vor allem ökonomische Interessen.

Erklärung zur Routine der Pränataldiagnostik in der Schwangerenvorsorge (2002)
Ein vom Netzwerk in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum "Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau" (siehe Rundbrief 13, März 2002) stellt fest, das die derzeitige Praxis der Schwangerenvorsorge dem Diskriminierungsverbot behinderter Menschen und dem Selbstbestimmungsrecht schwangerer Frauen widerspricht. Zu fordern sei demgegenüber die ausdrückliche, informierte Zustimmung der schwangeren Frau vor allen, nicht nur den invasiven pränataldiagnostischen Maßnahmen, bei denen Krankheiten oder Behinderungen festgestellt werden können, für die es keine Therapie gibt.

Stellungnahme zur Diskussion um Präimplantationsdiagnostik (2001)
Eine Aussonderung von Embryonen mit unerwünschten Merkmalen in Verbindung mit einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) würde dem Gesetz zum Schutz von Embryonen widersprechen. Die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) würde überdies den Druck in Richtung auf vorgeburtliche Selektion verschärfen und könnte zu einem Screening aller IVF-Schwangerschaften führen. Die Forderung nach Zulassung der PID sei, so das Netzwerk, vor allem durch das Interesse an der Freigabe von Embryonen für die Forschung und an der Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit des Wissenschaftsstandortes motiviert.

Position zum selektiven Schwangerschaftsabbruch (Fetozid) (1999)
Bei einer „medizinischen Indikation“ zum Schwangerschaftsabbruch werden Ungeborene an der Grenze zur Lebensfähigkeit im Mutterleib getötet (Fetozid). In der öffentlichen Diskussion wird deshalb die Wiedereinführung einer Befristung für späte Abbrüche gefordert.
Das Problem des Fetozid, so das Netzwerk, sei nicht durch die Abschaffung der befristeten embryopathischen Indikation, sondern durch die Ausweitung der Pränataldiagnostik bei gleichzeitiger Verbesserung der Frühgeborenenmedizin entstanden.

Stellungnahme zu Aufklärung und Beratung im Zusammenhang mit vorgeburtlicher Diagnostik  (1998)
Die ärztliche Aufklärungspflicht vor jeder diagnostischen Maßnahme wird häufig nicht eingehalten, auch nicht vor Blutabnahmen zu Testzwecken oder vor dem zweiten, dem sog. Fehlbildungsultraschall. Vor jeder vorgeburtlichen Diagnostik, so das Netzwerk, die überwiegend nach nicht-therapierbaren Merkmalen sucht und vor die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch stellen kann, sei aber eine Aufklärungs- und Zustimmungspflicht der Frau zwingend geboten; in einem solchen Fällen müsse psychosoziale Beratung ein eigenständiger und unverzichtbarer Teil des pränataldiagnostischen Angebots sein.

Stellungnahme zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs aufgrund einer zu erwartenden schweren Schädigung des Kindes (1995)
1995 wurde, auch aufgrund von Forderungen der Behindertenverbände, die "embryopathische" Indikation zum Schwangerschaftsabbruch aus dem § 218 StGB gestrichen; nach einem unerwünschten vorgeburtlichen Befund können Abbrüche aber künftig im Rahmen einer „medizinischen Indikation“ vorgenommen werden. Die Gründungsversammlung des Netzwerks stellt fest, dass diese Änderung "zutiefst unehrlich" ist und der Intention der Gesetzesänderung, die Achtung der Würde von Menschen mit Behinderungen zu stärken, nicht gerecht wird.

Frankfurter Erklärung zur vorgeburtlichen Diagnostik (1995/2004)

Die Erklärung ist die bisherige  "Basis" der Arbeit des Netzwerks gegen Selektion durch Pränataldiagnostik. Sie wurde auf der Gründungsversammlung des Netzwerks am 9. September 1995 in Frankfurt verabschiedet und 2004 aktualisiert.

 

 

 

Leichte Sprache

Was ist das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik? 

Hier finden Sie eine Erklärung in Leichter Sprache.